KFZ- & Landmaschinentechnik Stöllinger

Überprüfung nach § 57a



Ich mache Ihr Fahrzeug fit für die Prüfung!

Die Überprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang (§ 57a Kraftfahrgesetz[1]). Sie soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kraftfahrzeuges sicherstellen; des Weiteren wird die Umweltverträglichkeit überprüft. Von dieser gesetzlichen Überprüfung sind lediglich Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf, Zugmaschinen, wie landwirtschaftliche Traktoren und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren, mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h, befreit.

Bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2800 kg kann ich Ihnen die Überprüfung nach § 57a anbieten.

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